Service 1

Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte immer das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. § 249 BGB

Der Geschädigte ist nicht an die Weisungen der gegenerischen Versicherung gebunden, dies gilt nur bei einem Kaskoschaden.


Der Sachverständige ermittelt die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung. Aus  diesen Daten wird dann ein Gutachten erstellt.

Bei einem Totalschaden wird zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert auch ein Fahrzeugrestwert über die Restwertbörse ermittelt.


Die Gutachter-Kosten trägt die gegnerische Versicherung, dies erfolgt in der Regel mit einer Abtretungsvereinbarung, somit entstehen dem Geschädigten keine Kosten.


Die Fahrzeugbesichtigungen erfolgen in der Regel in der Reparaturwerkstatt oder im zuständigen Autohaus sowie nach Absprache auch beim Kunden vor Ort.


Bearbeitung erfolgt über das System Audatex


Erstellt werden Haftpflicht- / Kasko-Gutachten

für PKW, Transporter, Motorräder

sowie Fahrzeugbewertungen



Service 2

Fahrzeugbewertung


Service 3

Motorrad-Gutachten